Neugeborenen-Hörscreening

Ab dem 1. Januar 2009 können Sie als Eltern eine zusätzliche kostenlose Vorsorgeuntersuchung für Ihr neugeborenes Kind wahrnehmen.

Die Untersuchung wird schon kurz nach der Geburt durchgeführt. Sie heißt:

Neugeborenen-Hörscreening

Das Neugeborenen-Hörscreening ist eine Reihenuntersuchung für neugeborene Kinder. Bei der Untersuchung wird geprüft, ob Ihr neugeborenes Kind eine bleibende Hörstörung hat.
Das Wort „Reihenuntersuchung“ bedeutet:

  • Das Angebot für die Untersuchung gilt für alle neugeborenen Kinder.
  • Die Untersuchungsergebnisse aller untersuchten Kinder werden zusammengetragen und anonym in einer wissenschaftlichen Studie (= Evaluation) ausgewertet.

Die Untersuchung ist für Ihr Kind möglich geworden durch einen Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) des Bundesministeriums für Gesundheit vom 19. Juni 2008. In diesem Beschluss wurde festgelegt, dass das Neugeborenen-Hörscreening in den Katalog der Früherkennungsuntersuchungen für Kinder unter sechs Jahren aufgenommen wird.
Ab dem 1. Januar 2009 ist Ihre Krankenkasse nach § 26 SGB 5 gesetzlich dazu verpflichtet, die Kosten für das Neugeborenen-Hörscreening zu übernehmen.

Die Teilnahme am Neugeborenen-Hörscreening ist keine Pflicht. Sie können frei entscheiden, ob Sie Ihr Kind an der Untersuchung teilnehmen lassen wollen oder nicht. Wollen Sie ihr Kind nicht untersuchen lassen, dann muss jedoch mindestens ein Elternteil diese Entscheidung mit einer Unterschrift bestätigen.

Das Neugeborenen-Hörscreening bietet eine gute Chance, bleibende Hörstörungen schon kurz nach der Geburt zu erkennen.

Lassen Sie deshalb Ihr Kind am Neugeborenen-Hörscreening teilnehmen!
Denn im Vergleich zu anderen Erkrankungen und Schädigungen bei Neugeborenen kommen Hörschädigungen relativ häufig vor (zwei von tausend neugeborenen Babys haben eine bleibende Hörstörung).

Eine Hörstörung ist leider nicht sichtbar zu erkennen. Ohne das Neugeborenen-Hörscreening werden Hörstörungen daher häufig erst sehr spät erkannt (ca. im Alter von 21-36 Monaten).
Bis zu diesem Alter sind bereits wertvolle Monate und Jahre in der Sprachentwicklung betroffener Kinder ungenutzt verstrichen. Bis eine Therapie beginnen kann, vergehen meist weitere Monate ungenutzt.
Dies kann negative Folgen für die allgemeine, v.a. aber für die sprachliche und kommunikative Entwicklung eines betroffenen Kindes haben.

Das Neugeborenen-Hörscreening soll ermöglichen, dass Kinder mit angeborenen bleibenden Hörschäden insgesamt bessere Entwicklungschancen haben. Je früher eine Hörschädigung erkannt wird, desto früher können Fördermöglichkeiten eingeleitet werden und desto bessere Entwicklungschancen haben betroffene Kinder.

Die Untersuchung

Die Untersuchung zum Neugeborenen-Hörscreening wird schon zwei bis drei Tage nach der Geburt Ihres Kindes vorgenommen, meistens noch vor der Entlassung aus der Geburts-Klinik. Wenn Ihr Kind zu Hause oder ambulant in der Klinik geboren wurde, übernimmt Ihr Kinderarzt bei einer der ersten Vorsorgeuntersuchungen die Tests für das Hörscreening.Ihr Kind bekommt von den Tests meist nichts mit. Die Tests tun nicht weh. Sie werden meist nach dem Füttern durchgeführt, wenn Ihr Kind schläft.

Testverfahren beim Neugeborenen-Hörscreening

Beim Neugeborenen-Hörscreening gibt es zwei unterschiedliche Testverfahren, die angewendet werden:

  • die Messung der sogenannten „Otoakustische Emissionen“ (OAE)
    Bei der Messung der OAEs wird eine kleine Sonde mit Mikrofon in den Gehörgang Ihres Kindes eingeführt. Mit Hilfe der Sonde und des Mikrofons kann getestet werden, ob es Störungen bei der Schallaufnahme im Innenohr gibt, das heißt, ob die Sinneszellen in der Hörschnecke Ihres Kindes richtig arbeiten.
  • Die „Hirnstammaudiometrie
    Diese Messung wird nur durchgeführt, wenn das Testergebnis Ihres Kindes bei der Messung der Otoakustischen Emissionen auffällig war.
    Bei der Hirnstammaudiometrie (BERA oder ABR) werden auf der Kopfhaut Ihres Babys Elektroden (kleine Metallplättchen) angebracht. Auch wird eine Sonde in den äußeren Gehörgang eingeführt. Mit Hilfe der Elektroden und der Sonde wird untersucht, ob es bei Ihrem Kind Störungen bei der Übertragung von Schallsignalen ins Gehirn gibt.
    Die Elektroden messen, ob Schallwellen als elektrische Impulse aus dem Innenohr an das Gehirn weitergeleitet und verarbeitet werden.

Das Untersuchungsergebnis

Das erste Testergebnis, also das Ergebnis der Messung der Otoakustischen Emissionen, ist meist negativ.

Ist dieses erste Testergebnis bei Ihrem Kind positiv ausgefallen, dann müssen Sie noch nicht beunruhigt sein. Ein auffälliges Testergebnis bedeutet nicht sofort, dass Ihr Kind eine Hörschädigung hat.
Da die Untersuchung kurz nach der Geburt durchgeführt wird, kann bei der Messung möglicherweise noch Fruchtwasser in einem oder beiden Ohren Ihres Kindes sein. Dies kann dann zu einem falschen Testergebnis führen.

Ein erstes auffälliges Testergebnis bedeutet nur:
Das Testergebnis muss in einer späteren Kontrolluntersuchung mit einem anderen Testverfahren noch mal überprüft werden. Für die Kontrolluntersuchung wird meist die sogenannte Hirnstammaudiometrie durchgeführt. Bei dieser Kontrolluntersuchung bestätigt sich ein erstes auffälliges Testergebnis nur bei sehr wenigen Kindern.

Ist das erste Testergebnis auffällig, dann sollte Ihr Kind in jedem Fall an der Kontrolluntersuchung teilnehmen.

Ist das erste Testergebnis unauffällig, dann sollten Sie als Eltern trotzdem immer beobachten, ob ihr Kind gut hören kann. Denn das Hören Ihres Kindes kann auch später im Kleinkindalter beispielsweise durch eine Krankheit beeinträchtigt werden

Fördermöglichkeiten für Kinder mit Hörstörungen

Eine Heilung von Hörstörungen Neugeborener ist meist nicht möglich.
Es gibt aber verschiedene Möglichkeiten, Kinder mit Hörstörungen zu fördern, um eine gute und altersgerechte Entwicklung zu erreichen. Dazu gehören

  • Frühförderung in Laut- und Gebärdensprache,
  • Förderung des Hörens,
  • Mittelohroperationen,
  • Hörgeräte oder Cochlea Implantate (elektronische Innenohrprothese).

Wenn Ihr Kind hörgeschädigt ist, sollte die Frühförderung auf die Fähigkeiten und Bedürfnisse Ihres Kindes eingehen. Der Deutsche Gehörlosen-Bund empfiehlt betroffenen Eltern, bei der Frühförderung Ihres hörgeschädigten Kindes neben der Lautsprache auch Gebärdensprache miteinzubeziehen.

Die Frühförderung in Gebärdensprache ist wichtig, weil das hörgeschädigte Kind Gebärden sehr viel leichter wahrnehmen kann als gesprochene Sprache. Durch die Verwendung der Gebärdensprache ist für Sie und Ihr Kind eine mühelose Kommunikation ohne Missverständnisse möglich. Durch die Kommunikation in Gebärdensprache unterstützen Sie automatisch die soziale, kommunikative und geistige Entwicklung Ihres Kindes.

Neben der Gebärdensprache ist selbstverständlich aber auch die Förderung der Lautsprache äußerst wichtig: Nur wenn die Hör- und Sprechfähigkeit Ihres Kindes gefördert wird, kann es seine Lese- und Schreibkompetenz aufbauen und erweitern. Das ist die grundlegende Vorraussetzung für den Zugang zu Information und Kommunikation in der gesprochenen Sprache.

 

Weitere Informationen zum Neugeborenen-Hörscreening erhalten Sie hier:

Fragen zum Thema können Sie auch richten an das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Gesundheit:

Montag bis Donnerstag von 8 bis 18 Uhr, am Freitag von 8 bis 12 Uhr.

Beratungsservice für Gehörlose und Hörgeschädigte:
Gebärdentelefon Video over IP / Gebärdentelefon ISDN-Bildtelefon: 01805 – 99 66 06
Schreibtelefon: 01805 – 99 66 07
Deaf-Fax: 01805 – 99 66 08
E-Mail: info.deaf@bmg.bund.de oder info.gehoerlos@bmg.bund.de

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