Anspruch auf Mutter-Kind-Kur bzw. Vater-Kind-Kur

Gesundheitsreform stärkt Anspruch auf Mutter-Kind-Kur bzw. Vater-Kind-Kur

Viele Mütter und Väter sind durch den stressigen Alltag mit Kindern, Beruf und Haushalt stark belastet. Viele bekommen durch den Alltagsstress gesundheitliche Beschwerden. Eine Mutter-/ Vater-Kind-Kur in einer stationären Einrichtung kann helfen, diese Beschwerden zu verbessern.

Mütter oder Väter in Familienverantwortung haben grundsätzlich alle vier Jahre Anspruch auf eine Kur, wenn der Arzt die Notwendigkeit dafür in einem Attest bescheinigt.

Bisher war es oft schwierig, eine Mutter-/Vater-Kind-Kur bewilligt zu bekommen, weil nach der bisherigen Rechtslage die Krankenkassen einen Antrag relativ leicht ablehnen konnten. Die Krankenkassen begründeten eine Ablehnung meist damit, dass nicht alle ambulanten Maßnahmen am Wohnort ausgenutzt wurden.

Die Gesundheitsreform 2007 erleichtert nun Müttern und Vätern, eine Bewilligung für eine entsprechende Kur zu bekommen. Seit 1. April 2007 sind Mutter-/Vater-Kind-Kuren Pflichtleistungen der gesetzlichen Krankenkassen. Der Gesetzgeber hat u.a. festgelegt, dass z.B. ambulante Maßnahmen am Wohnort nicht mehr ausgeschöpft sein müssen, bevor eine Kur bewilligt wird.

Dadurch ist der Rechtsanspruch von Müttern und Vätern in Bezug auf Mutter-/Vater-Kind-Kuren gestärkt worden. Für Sie bedeutet das:

  • Wenn Sie einen Antrag auf Mutter-/Vater-Kind-Kur stellen, haben Sie größere Chancen, die Kur sofort bewilligt zu bekommen.
  • Wenn Ihr Antrag auf Mutter-/Vater-Kind-Kur abgelehnt wurde, haben Sie nach der jetzigen Rechtsgrundlage viel größere Chancen, eine Mutter-/Vater-Kind-Kur bewilligt zu bekommen, wenn Sie gegen den Ablehnungsbescheid Widerspruch einlegen.

Wenn Sie eine Mutter-/Vater-Kind-Kur machen wollen, dann können Sie sich jederzeit an eine der Beratungsstellen des Müttergenesungswerkes wenden. Dort bekommen Sie Beratung und auf Wunsch auch Hilfe bei der Antragstellung oder beim Einlegen eines Widerspruches gegen einen Ablehnungsbescheid.

Alle wichtigen Informationen rund um die Antragstellung, sowie alle Antragsformulare und Beratungsstellen des Müttergenesungswerkes in Ihrer Nähe finden Sie unter www.muettergenesungswerk.de.

Es gibt einige wenige Einrichtungen, die sich u.a. auf Mutter-/Vater-Kind-Kuren für Gehörlose und Schwerhörige spezialisiert haben oder darauf eingerichtet sind. Diese Einrichtungen haben gehörlose bzw. gebärdensprachkompetente MitarbeiterInnen, oder sie arbeiten mit Gebärdensprachdolmetscherinnen zusammen.

 

Wir haben für Sie die Adressen aller uns bekannten Einrichtungen zusammengestellt, die Mutter-/Vater-Kind-Kuren für Gehörlose und Schwerhörige anbieten:

Mutter-Kind-Klinik Zorge
Schlesierstraße 34
37449 Zorge
Telefon 0 55 86/ 96 87-0
Telefax 0 55 86/ 9 68 76 87
E-Mail: Klinik.Zorge@kur.org
Internet: www.gehoerlosenreha.de

  • Integrative Kuren für Gehörlose mit Gebärdensprachdolmetscher*
  • Es nehmen immer mehrere Gehörlose an einer Kur teil.

DRK-Vorsorge- und Rehaeinrichtung Schloss Neuhaus
Schlossbergring 1
96524 Neuhaus-Schierschnitz
Tel.: 03 67 64/ 80 00-50
Fax: 03 67 64/ 80 00-43
Internet: www.lv-thueringen.drk.de/kuren.htm

Ansprechpartnerin:
Silvia Gröbel
DRK – Landesverband Thüringen e. V.
Heinrich-Heine-Str. 3
99096 Erfurt
Tel.: 0361/ 3440 240
Fax: 0361/ 3440 111
E-Mail: silvia.groebel@lv-thueringen.drk.de

  • Spezialkuren für gehörlose Mütter/Väter und ihre Kinder
  • Pro Kur sind vier Appartements für gehörlose KurpatientInnen reserviert.
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