Impfung gegen Gebärmutterhalskrebs

Gebärmutterhalskrebs ist die zweithäufigste bösartige Tumorkrankheit bei Frauen. Seit Oktober 2006 gibt es in Deutschland einen Impfstoff gegen Gebärmutterhalskrebs.

Wovor schützt der Impfstoff?
Der Impfstoff schützt gegen spezielle Viren, die Gebärmutterhalskrebs auslösen können. Diese Viren heißen Humane Papillomviren (kurz HPV). Es gibt verschiedene Typen von HPV.

Besonders gefährlich sind die HPV-Typen 16 und 18. Eine Infektion mit diesen Viren ist der Hauptgrund für das Entstehen von Gebärmutterhalskrebs (bei 70% aller Fälle).

Welche Impfstoffe gibt es und wie wirken sie?
Bis jetzt gibt es zwei Impfstoffe gegen Gebärmutterhalskrebs. Sie schützen vor einer Ansteckung mit den vier wichtigsten und häufigsten HPV-Typen (16, 18, 6 und 11).

Ein Impfstoff heißt Gardasil: Dieser Impfstoff schützt gegen HPV 16 und 18. Zusätzlich schützt er auch gegen HPV 6 und 11. Diese Viren können gutartige Genitalwarzen auslösen. Sie verursachen aber keinen Krebs.

Ein anderer Impfstoff heißt Cervarix: Dieser Impfstoff kommt erst Mitte des Jahres 2007 auf den deutschen Markt. Er schützt nur gegen HPV 16 und 18.

Wer soll bzw. wer kann sich impfen lassen?
Es gibt eine Empfehlung der ständigen Impfkommission (STIKO): Besonders Mädchen und junge Frauen zwischen 12 und 17 Jahren sollen sich impfen lassen. Wichtig ist eine Impfung besonders vor dem ersten sexuellen Kontakt.

Warum soll man sich impfen lassen?
HPV werden beim sexuellen Kontakt übertragen. Sie sind hauptsächlich bei jungen Menschen unter 25 Jahren verbreitet, weil diese noch oft ihren Geschlechtspartner wechseln. Darum kann man sich schon beim ersten sexuellen Kontakt mit HPV anstecken.

Eine Impfung vor dem ersten sexuellen Kontakt ist besonders wichtig, weil der Impfstoff vor einer Ansteckung mit HPV am besten wirkt.

Ist eine Impfung auch nach dem ersten sexuellen Kontakt möglich?
Ja. Eine Impfung ist sogar sinnvoll, wenn sich ein Mädchen oder eine junge Frau schon mit HPV angesteckt hat.

Besonders bei jungen Menschen ist eine HPV-Infektion meistens nach wenigen Monaten nicht mehr nachweisbar – das bedeutet: das Immunsystem kann die Viren erfolgreich beseitigen.
Eine Impfung kann dann vor einer neuen Ansteckung mit HPV schützen. Zusätzlich schützt sie vor den anderen HPV-Typen, mit denen man sich noch nicht angesteckt hat.

Meistens kann das Immunsystem bei jungen Menschen auch eine wiederholte HPV-Infektion erfolgreich bekämpfen. Aber mit zunehmendem Alter wird das immer schwieriger. Eine erneute Infektion kann dann chronisch werden; d.h. sie dauert lange oder geht gar nicht mehr weg. Eine chronische Infektion mit HPV kann Gebärmutterhalskrebs auslösen.

Wie wird geimpft?
Innerhalb eines halben Jahres muss der Impfstoff drei Mal in den Oberarm oder Oberschenkel gespritzt werden. Erst dann ist der Impfschutz vollständig. Zwischen der ersten und der zweiten Spritze sollen zwei Monate liegen. Die dritte Spritze soll ein halbes Jahr nach der ersten Spritze gegeben werden.

Wie lange schützt die Impfung?
Die Impfung schützt sicher fünf Jahre lang. Ob sie länger wirkt, ist noch nicht sicher. Das müssen weitere wissenschaftliche Untersuchungen zeigen.

Kann ich mit Impfung trotzdem Gebärmutterhalskrebs bekommen?
Ja.

HPV 16 und HPV 18 sind zwar für über 70 Prozent aller Fälle von Gebärmutterhalskrebs verantwortlich. Bei ungefähr 30 Prozent der betroffenen Frauen sind aber andere, seltenere HPV-Typen an der Krebsentstehung beteiligt. Gegen die schützt der Impfstoff nicht.

Darum bleibt die jährliche Früherkennungsuntersuchung beim Frauenarzt weiter sehr wichtig. Nur so können Zellveränderungen rechtzeitig erkannt und behandelt werden, bevor Krebs entsteht.

Wer bezahlt die Impfung?
Die ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt eine Impfung für Mädchen und junge Frauen von 12 bis 17 Jahren. Darum müssen seit dem 1. April 2007 alle gesetzlichen Krankenkassen die Kosten der Impfung für Mädchen bis 17 Jahren vollständig übernehmen. Manche Krankenkassen zahlen eine Impfung auch bis 26 Jahre. Bitte vorher bei der Krankenkasse informieren!

Eine einheitliche Regelung zur Bezahlung der Impfung soll es ab dem 30. Juni 2007 geben.

 

Mehr Informationen zum Thema Gebärmutterhalskrebs bekommen Sie hier:

Das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Gesundheit:
Montag bis Donnerstag von 8 bis 18 Uhr, am Freitag von 8 bis 12 Uhr.
Beratungsservice für Gehörlose und Hörgeschädigte:
Schreibtelefon: 01805 – 99 66 07*
Fax: 01805 – 99 66 08*
E-Mail: info.deaf@bmg.bund.de oder info.gehoerlos@bmg.bund.de

* Kostenpflichtig. Es gilt der Preis entsprechend der Preisliste Ihres Telefonanbieters – in der Regel 0,14 Euro/ Min. aus dem deutschen Festnetz.

Internet:
www.krebsinformation.de

E-Mail:
Fragen zum Thema werden beantwortet unter krebsinformationsdienst@dkfz.de

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