Beachten Sie bitte, dass in manchen Fällen gehörlose Angehörige, z.B. Eltern, Ihre Ansprechpartner sind. Die folgenden Hinweise sind selbstverständlich auch auf den Umgang mit gehörlosen Angehörigen übertragbar.
Vermerk über die Hörbehinderung
Wichtig ist in jedem Fall ein Vermerk in der Krankenakte des gehörlosen Patienten, der auf die Hörbehinderung hinweist. Legen Sie diese Broschüre der Akte bei, damit jeder Mitarbeiter sich schnell einlesen kann.
Wartezimmer
Der Patient kann einen Aufruf über Lautsprecher nicht wahrnehmen. Bitte informieren Sie auch die zuständigen Mitarbeiter, dass mit dem Patienten Blickkontakt aufgebaut werden muss, um ihn aufzurufen. Holen Sie ihn persönlich ab und zeigen Sie ihm den Weg zum Behandlungszimmer.
Untersuchung / Behandlung / Operation
Erklären Sie dem Patienten ausführlich die folgenden Schritte und versichern Sie sich, dass Sie verstanden wurden. Ist während einer Behandlung kein Blickkontakt möglich (z.B. weil Sie hinter dem Patienten stehen müssen), so muss sie ggf. kurz unterbrochen werden, um Anweisungen oder Erläuterungen geben zu können. Machen Sie vor Beginn der Behandlung bestimmte Zeichen aus (z.B. auf die Schulter tippen für tiefes Ein- und Ausatmen). Informieren Sie den Patienten stets umfassend und klar über die gestellte Diagnose, seinen Gesundheitszustand und ggf. über den weiteren Behandlungsverlauf.
Röntgen / Computertomographie
Da Sie den Patienten bei diesen Untersuchungen alleine lassen müssen, sprechen Sie vorher den Ablauf genau ab und erklären Sie ausführlich, was passieren wird. Bieten Sie dem gehörlosen Patienten bei Untersuchungen in der „Röhre“ (CT, MRT) eine Spiegelbrille an, die ihm den Sichtkontakt nach „draußen“ ermöglicht.
Terminvereinbarungen
Klären Sie mit dem Patienten, wie Sie ihn kontaktieren sollen, ob per E-Mail, Fax oder SMS. Vereinbaren Sie Termine schriftlich und geben Sie dem Patienten eine Notiz mit. Wichtig ist bei Terminvereinbarungen, dass schon im Vorfeld geklärt wird, wer sich um die Organisation eines Dolmetschers kümmert und dass die Kostenübernahme geregelt ist. Da viele Gebärdensprachdolmetscher lange im Voraus ausgebucht sind, sollten sie möglichst frühzeitig kontaktiert werden.
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